| Der Weg zur Mitgliedschaft | ||||
| Zuerst stellen Sie einen Aufnahmeantrag - nutzen
Sie hierfür bitte unseren Bewerbungsbogen. Danach erhalten Sie von uns die Einladung zu einem persönlichen Gespräch, damit wir gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abstimmen und die Formalitäten erledigen können. Bitte beachten Sie: Die Mitgliedschaft erwerben Sie durch die Zeichnung eines sogenannten "Genossenschaftsanteils" in Höhe von 770,00 € und Zahlung eines Eintrittsgeldes von derzeit 100,00 € und Zulassung des Vorstandes. Sofern wir Sie mit einer Wohnung versorgen, ist dann ein weiterer Anteil von Ihnen zu zeichnen. Das heißt für Neu-Mitglieder, die sofort eine Wohnung beziehen können, dass 1.640,00 € fällig werden. Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, den Gesamtbetrag "im Stück" zu überweisen, unterhalten wir uns gern mit Ihnen über eine Ratenvereinbarung. Übrigens: Genossenschaftsanteile eignen sich ganz hervorragend als Geschenk für Ihre Kinder oder Enkel... |
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| Die Mitgliedschaft | ||||
| Die Genossenschaftsanteile sind Ihr Geschäftsguthaben,
das jedoch nicht verzinst wird. Stattdessen erhalten Sie eine
Dividende. Sofern die Genossenschaft Gewinne erzielt - und davon
ist auszugehen -, entscheidet die Vertreterversammlung
über die Höhe der Dividende. In den vergangenen Jahren
erhielten unsere Mitglieder 2 % auf ihre Geschäftsanteile
ausgezahlt. Wenngleich es nicht wünschenswert ist - natürlich kann eine Mitgliedschaft auch beendet werden. Allerdings ist die Mitgliedschaft ein vom Nutzungsvertrag losgelöstes Vertragskonstrukt. Das heißt, die Mitgliedschaft endet nicht automatisch, wenn Sie den Nutzungsvertrag kündigen und in eine genossenschaftsfremde Wohnung ziehen. Eine separate Kündigung ist notwendig - im Laufe eines Geschäftsjahres ist das zum Ende des darauffolgenden Jahres möglich. Ihr Guthaben - man spricht in diesem Fall von einem "Auseinandersetzungsguthaben" - erhalten Sie Mitte des Jahres, das auf das Ende der Mitgliedschaft folgt, zurück. In den meisten Fällen bleiben uns die Mitglieder treu, selbst wenn sie sich für eine andere Wohnung oder eine andere Wohnform entscheiden. Manch einer kehrt auch wieder zurück und es ist dann hinsichtlich einer beschleunigten Wohnraumversorgung durchaus hilfreich, wenn derjenige auf eine "alte" Mitgliedschaft verweisen kann.
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