| Genossenschaftsorgane |
| Die organisatorische Struktur der Charlottenburger
Baugenossenschaft spiegelt das demokratische Grundprinzip einer
Wohnungsgenossenschaft wider: |
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An erster Stelle stehen dabei die Mitglieder, die ihre Vertreter wählen. Diese wiederum wählen in der Vertreterversammlung den Aufsichtsrat. Letzterer bestellt den Vorstand, der die Geschäfte der Genossenschaft führt. |
| Vertreterversammlung |
| Alle vier Jahre wählen die Mitglieder der
Genossenschaft ihre Interessensvertreter. Seit den letzten Wahlen
2011 sind das 73 Vertreter für rund 10.900 Mitglieder.
In den insgesamt 6 Wahlbezirken wählen die Vertreter jeweils
einen Obmann, der in Vorbereitung der Vertreterversammlung zu
Vertretergesprächen einlädt. Diese Runden dienen einerseits
dem Austausch der Vertreter untereinander. Andererseits kommen
dabei die größeren und kleineren Sorgen der Mitglieder
auf den Tisch. Besondere Wichtigkeit kommt der Vertreterversammlung zu, die üblicherweise einmal pro Jahr stattfindet. Sie ist das oberste Organ der Genossenschaft. Hier kommen die satzungsgemäßen Mitbestimmungsrechte der Vertreter zur Geltung: Sie wählen den Aufsichtsrat, stellen den Jahresabschluss fest, entscheiden über die Dividendenausschüttung und entlasten Vorstand und Aufsichtsrat. |
| Aufsichtsrat |
| Ob Großkonzern oder Wohnungsgenossenschaft
- der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium eines Unternehmens.
Die Aufsichtsratsmitglieder bestellen den Vorstand und haben
diesen zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Wann
immer es um Finanz- und Wirtschaftsfragen - wie beispielsweise
Investitionen in Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
- geht, stimmen sich Vorstand und Aufsichtsrat sehr intensiv
ab. |
| Der Vorstand |
| Der Vorstand ist verantwortlich für die Geschäfte unserer
Genossenschaft und vertritt die "Charlotte" nach außen.
Gabriele Bohleber und Rudolf Orlob sind die vom Aufsichtsrat
ordentlich bestellten Vorstände, Gabriele Bohleber seit
01.01.2012, Rudolf Orlob seit 01.01.2002. |






